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Betriebliche Altersversorgung: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG; Betriebsrentengesetz). Aus den Guthaben werden lebenslange Altersruhegelder finanziert. Die Guthaben können durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer aufgebracht werden. Arbeitnehmereinzahlungen werden auch Entgeltumwandlungen genannt.