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Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wird für Versorgungszusagen der Begriff "Defined Benefit" verwendet, wenn diese die Versorgungsleistungen nach Art und Höhe vertraglich festlegen, während sich die Höhe der zur Finanzierung dieser Versorgungsleistungen erforderlichen Versorgungsaufwendungen aus den biometrischen Gegebenheiten und den auf die angesammelten Mittel erzielbaren Kapitalerträgen ergibt; die hieraus resultierenden Chancen und Risiken trägt ausschließlich der Arbeitgeber. Für vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung finanzierte Versorgungszusagen ist das Defined-Benefit-Modell nur in Form einer "beitragsorientierten Leistungszusage" geeignet.