Zur Zeit sind keine Nachrichten vorhanden.
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wird für Versorgungszusagen der Begriff "Defined Contribution" verwendet, wenn diese ausschließlich die Höhe der Versorgungsaufwendungen und die Art der Versorgungsleistungen festlegen, während sich die Höhe der Versorgungsleistungen nach finanz- bzw. versicherungsmathematischen Grundsätzen aus den Aufwendungen ergibt; die hieraus resultierenden Chancen und Risiken trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer. Für vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung finanzierte Versorgungszusagen sind in erster Linie die "Beitragszusagen mit Mindestleistung" geeignet, bei denen sich jedoch aus der Mindestleistung Anlagerisiken und biometrische Risiken für den Arbeitgeber ergeben können.