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In Geld geführte Konten für die Arbeitnehmer, in denen die eingebrachten Gehaltsbestandteile als Guthaben (inkl. Verzinsung) für jeden Arbeitnehmer verbucht sind. Aus den Guthaben sollen Freistellungen während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses und insbesondere Vorruhestandsphasen finanziert werden.
Flexikonten werden primär für nicht leitende Mitarbeiter eingesetzt und funktionieren so: Arbeitnehmer lassen sich Teile der unversteuerten Brutto-Bezüge nicht auszahlen, sondern sparen das Geld als Wertguthaben an. Hier fließen Geld - wie Teile des laufenden Arbeitsentgelts, Einmalzahlungen, freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers - und Zeit - wie Überstunden oder nicht in Anspruch genommene Urlaubstage - ein. Als Zeit eingebrachte Bestandteile werden dabei in Geld umgerechnet. Zusätzlich kann der Arbeitgeber ebenfalls Entgelt-Einbringungen leisten. Bei vorübergehender Freistellung, im Vorruhestand oder im Ruhestand bekommt man sein angespartes Vermögen dann ausgezahlt: in der Regel als Einmalzahlung oder in Raten. Alle Beiträge werden dem Konto als Bruttowerte gutgeschrieben. Erst bei ihrer Auszahlung als Vergütungsausgleich im Falle einer vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung sind Lohnsteuer bzw. Sozialbeiträge abzuführen.
Die Begriffe Flexikonten, Zeitwertkonten, Wertguthaben, Langzeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten werden synonym gebraucht.