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In Geld geführte Konten für die Arbeitnehmer, in denen die eingebrachten Gehaltsbestandteile als Guthaben (inkl. Verzinsung) für jeden Arbeitnehmer verbucht sind. Aus den Guthaben sollen Freistellungen während des aktiven Beschäftigungsverhältnisses und insbesondere Vorruhestandsphasen finanziert werden.