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Von anovia entwickeltes Modell der aufgeschobenen Vergütung für die mittleren und oberen Führungsebenen. Vorruhestandsregelungen für Führungskräfte sind nur durch Ansammlung entsprechend hoher Vorsorgemittel finanzierbar. Hierfür können spezielle Zukunftskonten gebildet werden, welche nicht den Restriktionen des Flexi-Gesetzes bzw. des Betriebsrentengesetzes unterliegen. Nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht und den derzeitigen Stellungnahmen der Finanzverwaltung kommen für die Mittelansammlung insbesondere Brutto-Entgelte in Betracht, welche über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen. Ähnlich wie bei der betrieblichen Altersversorgung und bei Flexikonten kann grundsätzlich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Entgeltbestandteile in ein Zukunftskonto einbringen.
Einzige Voraussetzung für die Entnahme von Leistungen aus einem Zukunftskonto ist die Beendigung des Dienstverhältnisses; eine Entnahme von Vorsorgemitteln während des Dienstverhältnisses bzw. in Ergänzung zu einem zeitlich reduzierten Dienstverhältnis kann nicht vorgesehen werden. Es lässt sich jedoch vereinbaren, dass die Entnahme in einem Betrag oder verteilt auf mehrere Jahre vorgenommen kann.
Solche Zukunftskonten werden in der Regel auf individualrechtlicher Grundlage als Teil des individuellen "Vergütungspakets" vereinbart; sie können aber auch für eine fest umschriebene Zielgruppe auf kollektivrechtlicher Grundlage angeboten werden.