Zur Zeit sind keine Nachrichten vorhanden.
Von betrieblicher Altersversorgung (bAV) spricht man im Allgemeinen, wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Fast immer ist das eine Rente. Solche Zusagen können einzelvertraglich oder kollektivrechtlich erklärt werden.
Die meisten bAV-Modelle können prinzipiell für alle Arbeitnehmer – Angestellte wie Arbeiter – aber auch für Geschäftsführer und Vorstände genutzt werden. Früher brachte in der Regel der Arbeitgeber die Mittel für die Versorgungsmaßnahme auf. Heute können auch Arbeitnehmer freiwillig Gehaltsbestandteile in bAV-Lösungen fließen lassen, sogenannte Entgeltumwandlungen. Auch hier unterstützt der Staat die Vermögensbildung, indem er die Versteuerung (und teilweise auch die Verbeitragung der Sozialabgaben) von der aktiven Zeit in den Ruhestand verschiebt.
anovia prüft im Unternehmen bestehende Lösungen der bAV auf ihre Effizienz und erarbeitet Vorschläge, wie sich die Effizienz gegebenenfalls mit neuen Wegen des betrieblichen Ansparens steigern lässt.